International Micro-Film-Festival „Connecting Cinemas”
Ein Wettbewerb für Künstler:innen der Medienkunst, Visuellen Kunst, Photographie & Film
Kunst, Kultur & Kinos im ländlichen Raum, lautet das Thema des Micro-Film-Festivals im Rahmen des EU-Projekts "Connecting Cinemas".
Die Kammerspiele Kleinmachnow und das M2C Institut für angewandte Medienforschung an der Hochschule Bremen, veranstalten einen internationalen Micro-Film-Wettbewerb für Künstler:innen und Studierende der Medienkunst, Visual Arts, Digital Arts, Photographie & Film. Der Wettbewerb ist gültig für Personen, welche die nachfolgenden Teilnahmebedingungen erfüllen und einen Film oder eine Animation zum Thema "Connecting Cinemas" von maximal fünf Minuten realisieren und einreichen.
Was ich beachten sollte...
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ich muss mindestens 18 Jahre alt sein.
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ich kann alleine oder als Team antreten.
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es muss einen Hauptverantwortlichen bzw. Hauptansprechpartner geben.
es muss einen Hauptverantwortlichen bzw. Hauptansprechpartner geben.
Der Hauptansprechpartner bzw. Hauptverantwortliche muss für die gesamte Dauer des Wettbewerbs vorhanden sein und wird somit der Hauptansprechpartner für das M2C Institut und das xyz-Partner.
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ich bin kein Mitarbeiter oder Mitglied von Neue Kammerspiele Kleinmachnow, M2C und auch kein direktes Familienmitglied dieser, da diese aus dem Wettbewerb ausgeschlossen sind.
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ich muss alle Pflichtdaten nach meinem besten Wissen korrekt angeben, denn unvollständige und falsche Angaben führen zur Absage der Teilnahme.
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die Zustimmung der Teilnahmebedingungen während der Registrierung zum Wettbewerb erteilt den Neue Kammerspiele Kleinmachnow umd dem M2C Institut für angewandte Medienforschung an der Hochschule Bremen automatisch die uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausstrahlung des von den Teilnehmern eingereichten Films, welche jegliche Urheberrechte und Genehmigungen bzgl. der Abbildung und sonstige gewerbliche Schutzrechte aller Schauspieler und Produzenten mit einschließt.
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mir ist klar, dass die Teilnahme an dem Wettbewerb dieuneingeschränkte Annahme dieser Teilnahmebedingungen in ihrer Gesamtheit und inklusive möglicher Zusatzklausel, sowie die vorbehaltlose Annahme jeglicher Vorschriften, Bestimmungen und der im Internet geltenden Verhaltensregeln bedeuten.
Bei Nichtbeachtung dieser Bedingungen wird die Teilnahme
automatisch ungültig.
Mein Beitrag...
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sollte sich mit dem Thema "Connecting Cinemas" befassen.
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kann ein Film oder eine Animation sein.
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sollte die maximale Länge von fünf Minuten nicht überschreiten.
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muss einem der folgenden Formate entsprechen: mp4, mov, wmv, avi, mpeg
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muss deine oder deines Teams eigene Kreation sein, wodurch du oder ihr der/die alleinige(n) Autor(en) bist/seid.
muss deine oder deines Teams eigene Kreation sein, wodurch du oder ihr der/die alleinige(n) Autor(en) bist/seid.
Jeder Teilnehmer des Wettbewerbs garantiert, dass er/sie der alleinige Autor des übertragenen Videomaterials ist. Im Falle der Verwendungen von Fotos, Zeichnungen, Musik usw. garantieren die Teilnehmer, dass sie alle Genehmigungen von den Inhabern der Nutzungsrechte oder etwaiger Urheberrechte erhalten haben. Auf Anfrage müssen jene Genehmigungen vorgelegt werden; andernfalls werden Sie vom Wettbewerb ausgeschlossen. Im Streitfall verpflichten sich die Teilnehmer die volle Verantwortung und Verurteilung zu entziehen.
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muss die Zustimmungen und Rechte bzgl. der gefilmten Personen vorliegen haben, andernfalls wird dein Film vom Wettbewerb sofort ausgeschlossen.
muss die Zustimmungen und Rechte bzgl. der gefilmten Personen vorliegen haben, andernfalls wird dein Film vom Wettbewerb sofort ausgeschlossen.
Filme, bei denen die Zustimmungen und Rechte bzgl. der gefilmten Personen nicht vorliegt, z. B. beim Filmen einer Person, die ihre Ablehnung äußert, werden vom Wettbewerb sofort ausgeschlossen. Filme dürfen keine Marke und allgemein kein visuelles Element enthalten, das die Privatsphäre, die Bildrechte oder Sachrechte von Dritten beeinträchtigen könnten. Die Teilnehmer müssen die vorherige schriftliche Erlaubnis aller gefilmten Personen einholen, die bei dem Filmprojekt mitwirken. Jene Personen müssen volljährig sein. Filme dürfen keine Elemente enthalten, welche als diffamierend, missbräuchlich, pornografisch, rassistisch, fremdenfeindlich, schockierend, illegal empfunden werden könnten und jede Art von Datensammlung, indirekter Verwendung und ganz allgemein jegliche Handlung, die dem Privatleben oder dem Ruf von Personen schaden könnten, sind untersagt. Jegliche Verwendung von Firmennamen, Marken, Servicemarken, Logos, Domain-Namen und anderen charakteristischen Markenkennzeichen muss unter Beachtung dieser Bedingungen und der jeweils aktuellen Richtlinien zur Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums, der Markenkennzeichen und den dort enthaltenen oder darin erwähnten Richtlinien erfolgen. Im Falle der Benutzung von Waren und anderen physischen Gegenständen und der Teilnahme von Personen, die bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzen und im Film auftauchen, werden die Teilnehmer vom Wettbewerb automatisch ausgeschlossen. Der Ausschluss vom Wettbewerb wird von Neue Kammerspiele Kleinmachnow entschieden und es können keine Rechtsmittel ergriffen werden.
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muss sich an gesetzliche Vorschriften halten.